Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die formlose Anfrage zu einer Abweichung vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.
Es geht um folgende Abweichungen bei der Bebauung des Baugrundstückes Nr. 26 (BA 2):
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A-Festsetzungen Pkt. 8.8; Abgrabungen sind
unzulässig...
Es ist jedoch eine Lichtböschung für die Einliegerwohnung im UG, auf der von
der Erschließungsstraße abgewandten Seite (von dort nicht einsehbar) geplant.
Die Anzahl von maximal zwei Wohnungen pro Gebäude wird nicht überschritten.
Beschluss:
Zur formlosen Anfrage hinsichtlich der Abweichungen vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“, Abgrabung als Lichtböschung (bei der geplanten Errichtung eines Gebäudes mit Einliegerwohnung), auf dem Baugrundstück Nr. 26 (Sonnenfeld BA 2), wird die Zustimmung der Gemeinde zu einer Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen