beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die formlose Anfrage zu einer Abweichung vom Bebauungsplan Asch „Südlich Stockstraße“.

 

Es geht um folgende Abweichungen bei der Bebauung des Baugrundstückes Nr. 26 (BA 2):

 

-          A-Festsetzungen Pkt. 8.8; Abgrabungen sind unzulässig...
Es ist jedoch eine Lichtböschung für die Einliegerwohnung im UG, auf der von der Erschließungsstraße abgewandten Seite (von dort nicht einsehbar) geplant. Die Anzahl von maximal zwei Wohnungen pro Gebäude wird nicht überschritten.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen