Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Entfernung des Verkehrszeichens Nr. 260 (Verbot für Krafträder etc.) und Aufstellung des Verkehrszeichens Nr. 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) am Parallelweg im nordöstlichen Quadranten der B17 / LL 6 zwischen Hohenwart und der Kreisstraße (siehe Lageplan).
Beschluss:
Am Parallelweg im nordöstlichen Quadranten der B17 / LL 6 zwischen Hohenwart und der Kreisstraße wird das Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für Krafträder etc.) gegen das Verkehrszeichen Nr. 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) ersetzt.
Die Zusatzschilder mit der Nr. 1020-30 (Anlieger frei) und Nr. 1024-14 (Busse frei) bleiben bestehen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen