Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über die Absicht des Baugeschäftes Amberg, von dem
bisherigen Standort abzusiedeln und auf dem Betriebsgelände, auf dem sich
bisher die gewerbliche Bebauung befindet, eine Wohnbebauung zu errichten.
Hierfür ist es erforderlich, für diesen Bereich einen Bebauungsplan
aufzustellen. Aus städtebaulichen Gründen ist dies zu befürworten.
Beschluss:
Für den Bereich des bisherigen Betriebsgeländes des Baugeschäftes
Amberg, der die Grundstücke mit den FlNrn. 582/2, 582/3 und 583/1 jeweils
Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird:
im Norden Grundstücke
FlNrn. 583 und 584 jeweils Gemarkung Leeder
im Westen Grundstück
FlNr. 582 Gemarkung Leeder
im Süden Grundstücke
FlNrn. 582 und 582/4 jeweils Gemarkung Leeder
im Osten Grundstück
FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufgestellt, da es sich hier um einen Bebauungsplan für die
Wiedernutzbarmachung von Flächen mit einer Grundfläche von weniger als 20.000
m² handelt. Es wird durch den Bebauungsplan weder die Zulässigkeit von Vorhaben
begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten
Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete).
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von
der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der
Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach §
2a BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München, Arnulfstraße 60, München erteilt.
Die Planungskosten sowie eine Pauschale als Ersatz für die entstandenen
Verwaltungskosten, die auf private Dritte hätten übertragen werden können
(insbesondere für die technische Abwicklung des Bauleitplanverfahrens) sowie
die Kosten für eventuell erforderliche Gutachten (Immissionsschutz) sind vom
Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur
Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen.
Weiterhin soll in den Vertrag die Verpflichtung aufgenommen werden, dass die errichteten Gebäude/Wohnungen vorrangig an Einheimische bzw. ortsansässige Bürger, bevorzugt junge Bürger bzw. junge Familien, verkauft bzw. vermietet werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen