beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Durch die Absicht des Baugeschäftes Amberg, vom bisherigen Standort abzusiedeln, kann nun die im Bebauungsplan Leeder „Kreuzstraße Süd I“ im nördlichen Bereich aufgrund der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft von Bebauung freigehaltene Fläche überplant werden und einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Hierfür muss der bereits rechtskräftige Bebauungsplan für den Bauabschnitt I entsprechend geändert werden.

 

Da es im Zuge dieser Änderung möglich gewesen wäre, die Situierung des Baufensters auf dem südlich angrenzenden Grundstück zu optimieren (Das Baufenster wurde aufgrund der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft weit nach Süden gerutscht.), wurde Kontakt mit dem Bauwerber für dieses Grundstück aufgenommen. Dieser hat jedoch darauf verzichtet, da sich dadurch auch der Baubeginn voraussichtlich mindestens ein Jahr nach hinten verschiebt.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 03.06.2016 in Kraft getretene Bebauungsplan Leeder „Kreuzstraße Süd I“ in der Fassung vom 14.01.2016 mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2016 sowie Umweltbericht vom 10.12.2015 wird geändert.

 

Der Änderungsbereich umfasst die aufgrund der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft Amberg von Bebauung freigehaltene Fläche im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches des Ursprungsbebauungsplanes, der eine Teilfläche des Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden:                 Grundstück FlNr. 572/4 Gemarkung Leeder

 

im Westen:                  Grundstück FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)

 

im Osten:                    Teilfläche des Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder

 

im Süden:                   Teilfläche des Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder.

 

Die Änderung umfasst:

  • die Überplanung der von Bebauung freizuhaltenden Fläche und Umwandlung von privater Grünfläche in Wohnbaufläche
  • Vorsehen eines schmalen Grünstreifens im Norden zum Schlichtherle-Gelände als Zugang zum Spielplatz von Westen

 

Durch diese Änderung sollen zwei zusätzliche Baugrundstücke geschaffen werden, nachdem durch die geplante Absiedelung des Baugeschäftes Amberg die Immissionsquelle, aufgrund der die Fläche von Bebauung freigehalten wurde, in absehbarer Zeit entfällt.

 

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt, da es sich hier um eine Nachverdichtung handelt und die Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Es wird durch die Änderung weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete).

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen