Sachvortrag:
Durch die
Absicht des Baugeschäftes Amberg, vom bisherigen Standort abzusiedeln, kann nun
die im Bebauungsplan Leeder „Kreuzstraße Süd I“ im nördlichen Bereich aufgrund
der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft von Bebauung freigehaltene Fläche
überplant werden und einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Hierfür muss der
bereits rechtskräftige Bebauungsplan für den Bauabschnitt I entsprechend
geändert werden.
Da es im Zuge dieser Änderung möglich gewesen wäre, die Situierung des Baufensters auf dem südlich angrenzenden Grundstück zu optimieren (Das Baufenster wurde aufgrund der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft weit nach Süden gerutscht.), wurde Kontakt mit dem Bauwerber für dieses Grundstück aufgenommen. Dieser hat jedoch darauf verzichtet, da sich dadurch auch der Baubeginn voraussichtlich mindestens ein Jahr nach hinten verschiebt.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 03.06.2016 in Kraft getretene
Bebauungsplan Leeder „Kreuzstraße Süd I“ in der Fassung vom 14.01.2016 mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2016 sowie
Umweltbericht vom 10.12.2015 wird geändert.
Der Änderungsbereich umfasst die aufgrund der Immissionsbelastung durch
das Baugeschäft Amberg von Bebauung freigehaltene Fläche im nördlichen Bereich
des Geltungsbereiches des Ursprungsbebauungsplanes, der eine Teilfläche des
Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird:
im Norden: Grundstück
FlNr. 572/4 Gemarkung Leeder
im Westen: Grundstück
FlNr. 302 Gemarkung Leeder (Kreuzstraße)
im Osten: Teilfläche
des Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder
im Süden: Teilfläche
des Grundstückes FlNr. 572 Gemarkung Leeder.
Die Änderung umfasst:
- die Überplanung der von
Bebauung freizuhaltenden Fläche und Umwandlung von privater Grünfläche in
Wohnbaufläche
- Vorsehen eines schmalen
Grünstreifens im Norden zum Schlichtherle-Gelände als Zugang zum
Spielplatz von Westen
Durch diese
Änderung sollen zwei zusätzliche Baugrundstücke geschaffen werden, nachdem
durch die geplante Absiedelung des Baugeschäftes Amberg die Immissionsquelle,
aufgrund der die Fläche von Bebauung freigehalten wurde, in absehbarer Zeit
entfällt.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt, da es sich hier um eine Nachverdichtung handelt und die
Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Es wird durch die Änderung weder die
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten
Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete).
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von
der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der
Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach §
2a BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen