beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Durch die Absicht des Baugeschäftes Amberg, vom bisherigen Standort abzusiedeln, kann nun die im Bebauungsplan im nordwestlichen Bereich aufgrund der Immissionsbelastung durch das Baugeschäft von Bebauung freigehaltene Fläche überplant werden und einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

 

Um ohne Schallschutzmaßnahmen auszukommen, ist aufgrund des einzuhaltenden Abstandes die auf dem westlichen Grundstück ursprünglich geplante Doppelhausbebauung nicht mehr möglich. Es entstehen zwei Grundstücke mit 815 m² und 635 m² für eine Einzelhausbebauung mit je bis zu 2 WE. Zudem wurde die Verkehrsfläche in diesem Bereich reduziert. Die Garagen wurden im verlärmten Bereich vorgeschlagen. Durch eine Anpassung der Grundstücksgrenzen hat das östlich angrenzende Grundstück, auf dem wahlweise eine ebenerdige Bauweise möglich ist, 10 m² an Fläche gewonnen. Weiterhin entfällt auf dem südlich angrenzenden Grundstück die Baubeschränkung für den westlichen Teilbereich der bebaubaren Fläche auf eine erdgeschossige Bebauung.

 

Die Bebauung der beiden neu entstehenden Grundstücke ist jedoch erst möglich sowie die Baubeschränkung auf dem südlichen Grundstück entfällt erst, wenn die Immissionsquelle weg gefallen ist. Dies wird über eine zusätzlich aufgenommene Bedingung geregelt.

 

Im Zuge dieser Änderung soll bei dem Baugrundstück in der südöstlichen Ecke die Grundstücksgrenze um 2 m weiter nach Osten verschoben und der Grünstreifen verschmälert werden (Fläche für Fußwegoption Richtung Süden, nun fehlende Fläche wird vom Bauabschnitt III weg genommen), um dem Bauwerber die Errichtung eines Durchganges zwischen Wohngebäude und Garage zu ermöglichen.


Beschluss:

 

Der in der Sitzung am 21.04.2016 bereits gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd II“ wird nochmal wie folgt geändert:

  • Die von Bebauung freizuhaltende Fläche entfällt.
  • An dieser Stelle kommen zwei neue Baugrundstücke hinzu.
  • Reduzierung der Verkehrsfläche in diesem Bereich.
  • Anpassung der Grundstücksgrenzen
  • Auf dem südlich angrenzenden Grundstück entfällt die Baubeschränkung für den westlichen Teilbereich der bebaubaren Fläche auf eine erdgeschossige Bebauung.
  • Aufnahme einer entsprechenden Bedingung für die Wirksamkeit der betreffenden Festsetzungen (Wegfall der Immissionsquelle, also Stilllegung des Betriebes des Baugeschäftes).

Außerdem:

  • Verschiebung der Grundstücksgrenze bei dem Baugrundstück in der südöstlichen Ecke um 2 m nach Osten.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

Der Entwurf der Satzung des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd II“, in dem das Ergebnis der weiteren schalltechnischen Untersuchung bereits entsprechend berücksichtigt wurde (nur Immissionen durch das Schlichtherle-Gelände ohne das Baugeschäft) in der Fassung des vorläufigen Standes vom 14.07.2016, der noch an die schriftliche Ausarbeitung der weiteren schalltechnischen Untersuchung ohne die Immissionsbelastung durch das Baugeschäft Amberg anzupassen und in den die entsprechende Bedingung sowie die Verschiebung der Grundstücksgrenze nach Osten noch aufzunehmen ist, wird gebilligt. Ebenso werden die Begründung in der Fassung des vorläufigen Standes vom 21.04.2016 und der Umweltbericht in der Fassung des vorläufigen Standes vom 18.02.2016, die ebenfalls noch an die schriftliche Ausarbeitung der weiteren schalltechnischen Untersuchung ohne die Immissionsbelastung durch das Baugeschäft Amberg anzupassen sind, gebilligt.

Die schriftliche Ausarbeitung der weiteren schalltechnischen Untersuchung ohne die Immissionsbelastung durch das Baugeschäft Amberg wird nachgereicht und wird ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes.

Der Plan erhält das Fassungsdatum dieses schriftlichen Schallschutzgutachtens.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen