Sachvortrag:
In Weiterführung der 54. Sitzung vom 14.07.2016 TOP I.9 muss nun aufgrund der erneut beschlossenen Änderungen ein neuer Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den erneut geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd II“ mit Begründung und Umweltbericht (jeweils samt Anlagen) in der gebilligten Fassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen