Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum BA 38/2016; Errichtung eines weiteren Flutlichtmastes und Errichtung eines Zaunes, auf dem Grundstück FlNr. 546; Gkg. Leeder, Freybergstr. 36; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen