beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 38/2016; Errichtung eines weiteren Flutlichtmastes und Errichtung eines Zaunes, auf dem Grundstück FlNr. 546; Gkg. Leeder, Freybergstr. 36; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen