beschlossen

Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

In Weiterführung der 42. Sitzung vom 14.01.2016 TOP II.15 informiert der Bürgermeister über den derzeitigen Sachstand. Es wäre möglich, im neuen Baugebiet an der Kreuzstraße zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils vier Wohnungen auf der Flur Nr. 574/2 als geförderten Mietwohnraum zu schaffen. Die Regierung von Oberbayern sieht den Bedarf gegeben, eine Förderung im Rahmen des KommWFP wäre möglich.

Als Baubeginn wäre für ein Haus wohl das Frühjahr 2017 realistisch. In welcher Ausführung, Massiv- oder Holzständerbauweise, wird nach Vorliegen der Planung und der Kostenschätzung entschieden.


Beschluss:

Die Gemeinde errichtet zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt acht Wohneinheiten am Baugebiet an der Kreuzstraße als geförderten Mietwohnraum, unter folgenden Voraussetzungen.

Erste Voraussetzung ist eine entsprechende Förderung nach dem KommWFP.

Zweite Voraussetzung ist eine vernünftige wirtschaftliche Darstellbarkeit des Projekts.

 

Zu beiden Voraussetzungen können Antragsstellung sowie belastbare Angaben erst nach Vorliegen einer Planung getroffen werden. Architekt Wolffhardt wird daher beauftragt, entsprechende Planungen und Kostenschätzungen anzufertigen, ein entsprechender Vertrag ist zu schließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen