beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 54. Sitzung vom 14.07.2016 TOP I.6 liegt der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung vom 14.07.2016 vor.

Es entstehen auf der bisher nicht überbaubaren Fläche zwei Baugrundstücke mit 860 m² und 585 m². Das nördliche Grundstück ist auch mit einem Mehrfamilienhaus bebaubar. Zum Schlichtherle-Gelände wurde ein schmaler Grünstreifen vorgesehen, damit ein Zugang zum Spielplatz von Westen her gegeben ist.


Beschluss:

 

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd I“, in dem das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung bereits entsprechend berücksichtigt wurde (nur Immissionen durch das Schlichtherle-Gelände ohne das Baugeschäft) in der Fassung des vorläufigen Standes vom 14.07.2016, der noch an die schriftliche Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung anzupassen ist, wird gebilligt.

Die schriftliche Ausarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wird nachgereicht und wird Bestandteil der Bebauungsplanänderung.

Der Plan erhält das Fassungsdatum des schriftlichen Schallschutzgutachtens.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen