beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.


Beschluss:

 

Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen