Sachvortrag:
Gemäß Art. 35 KommZG soll der Verbandsvorsitzende der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein.
Die Grundschulverbandsversammlung bestellt
Gerhard Schmid und Konrektorin Frau Klein
in den Wahlausschuss.
Beschluss:
Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
Abgegeben werden 4 Stimmen
Hiervon wird als ungültig erklärt 0 Stimmen
Gültig sind somit 4 Stimmen
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen auf
- Karg Erwin 4 Stimmen
- Enthofer Alexander 0 Stimmen
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Grundschulverbandsmitglied Erwin Karg zum Grundschulverbandsvorsitzenden gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum Grundschulverbandsvorsitzenden annimmt. Dieser erklärt schriftlich die Annahme der Wahl.