beschlossen

Ja: 4, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Gemäß Art. 35 KommZG soll der Verbandsvorsitzende der gesetzliche Vertreter einer Gemeinde sein.

 

Die Grundschulverbandsversammlung bestellt

 

Gerhard Schmid und Konrektorin Frau Klein

 

in den Wahlausschuss.


Beschluss:

 

Die Wahl hat folgendes Ergebnis:

Abgegeben werden                                         4 Stimmen

Hiervon wird als ungültig erklärt                    0 Stimmen

Gültig sind somit                                            4 Stimmen

 

Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen auf

  • Karg Erwin                                         4 Stimmen
  • Enthofer Alexander                            0 Stimmen

 

Der Vorsitzende des Wahlausschusses verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Grundschulverbandsmitglied Erwin Karg zum Grundschulverbandsvorsitzenden gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl zum Grundschulverbandsvorsitzenden annimmt. Dieser erklärt schriftlich die Annahme der Wahl.