beschlossen

Ja: 5, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Grundschulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes) aus dem Ratsinformationssystem vor.

Der Grundschulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Grundschulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     199.100,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     400.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 196 Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 45.000 € festgesetzt.

 

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2015 auf 196 Schüler festgesetzt

 

            Schulverbandsumlage für 196 Schüler

                                                                                                                                          229,59 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

 

 

 

Fuchstal

 

 

129

29.617,45 €

Unterdieße

 

 

67

15.382,55 €

Summe

 

 

196

45.000,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2016 zur Zahlung fällig.

 

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         5           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2017 bis 2019 wird genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         5           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen