beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In der Sitzung vom.18.11.2014 wurde der Planungsauftrag an das Büro Goslich beschlossen. Der entsprechende Abgrabungsantrag liegt nun vor.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben soll wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner Zweckbestimmung nur im Außenbereich durchgeführt werden (§ 35 Abs. 1 Pkt. 4 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung BA 19/2016; der Gemeinde Unterdießen, Abgrabungsantrag für einen Kiestrockenabbau / Erweiterung der Kiesgrube auf die Flurnummern 644 bis 646; Gemarkung Oberdießen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen