Sachvortrag:
In Weiterführung der 22. Sitzung vom 20.10.2015 TOP I.1 soll der Geltungsbereich um die östlichen Teilflächen der Grundstücke mit den FlNrn. 19 und 21/6 jeweils Gemarkung Dornstetten erweitert werden. Außerdem sollen die westlichen Teilflächen der Grundstücke mit den FlNrn. 21/7, 21/8, 21/9 und 21/10 jeweils Gemarkung Dornstetten herausgenommen werden. Somit wird der Aufstellungsbeschluss neu gefasst.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen
in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam am 30.08.2001) wird für den Bereich
westlich und östlich der Straße „Am Lech“ in Dornstetten wie folgt geändert:
Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den
FlNrn. 19 Teilfläche, 21/5 Teilfläche, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8
Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/10 Teilfläche, 21/13, 21/14, 21/15, 21/16,
21/17, 21/18, 21/19, 21/20, 21/24, 21/25, 21/26 jeweils Gemarkung Dornstetten
umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 21/12, 21/21, 21/22, 21/5 Teilfläche (Straße „Am Lech“), 21/27 jeweils
Gemarkung Dornstetten
im Westen Grundstücke
FlNrn. 19/3, 19 Teilfläche, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8 Teilfläche,
21/9 Teilfläche, 21/10 Teilfläche jeweils Gemarkung Dornstetten
im Süden Grundstücke
FlNrn. 6/2 (Straße „St.-Gangwolf-Straße“), 21/5 Teilfläche, 20, 21/1 und 44 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Osten Grundstücke
FlNrn. 21/5 Teilfläche, 20, 21/1, 21 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten
wird die bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellte Fläche als „Wohnbaufläche (W)“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen