beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Aus aktuellen politischen Erwägungen soll westlich und östlich der Straße „Am Lech“ in Dornstetten ein neues Baugebiet ermöglicht und in mehreren Teilabschnitten realisiert werden. Zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet.


Beschluss:

 

Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den FlNrn. 19, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5 Teilfläche, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9, 21/10, 21/12, 21/13, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17, 21/18, 21/19, 21/20, 21/21, 21/22, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28 und 21/29 jeweils Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 19/4, 21/23, 24/2 Teilfläche und 21/5 Teilfläche (jeweils Straße „Am Lech“) jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Westen                   Grundstücke FlNr. 17, 18 und 19/3 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 19/3 und 21/30 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 21, 44 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt. An den Randbereichen sollen Grünflächen festgesetzt werden.

 

Das Baugebiet soll unterschiedliche Baugrundstücke für vorrangig einheimische Bewerber anbieten. Es soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen