Sachvortrag:
Aus aktuellen politischen Erwägungen soll westlich und östlich der Straße „Am Lech“ in Dornstetten ein neues Baugebiet ermöglicht und in mehreren Teilabschnitten realisiert werden. Zur Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet.
Beschluss:
Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den
FlNrn. 19, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 21/4, 21/5 Teilfläche, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9,
21/10, 21/12, 21/13, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17, 21/18, 21/19, 21/20, 21/21,
21/22, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28 und 21/29 jeweils Gemarkung
Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 19/4, 21/23, 24/2 Teilfläche und 21/5 Teilfläche (jeweils Straße „Am
Lech“) jeweils Gemarkung Dornstetten
im Westen Grundstücke
FlNr. 17, 18 und 19/3 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Süden Grundstücke
FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 19/3 und 21/30 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Osten Grundstücke
FlNrn. 21, 44 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt. An den Randbereichen sollen Grünflächen festgesetzt werden.
Das Baugebiet soll unterschiedliche Baugrundstücke für vorrangig einheimische Bewerber anbieten. Es soll in mehreren Bauabschnitten realisiert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen