beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 32. Sitzung vom 09.08.2016 TOP I.7 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 09.08.2016 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen