beschlossen

Ja: 9, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Gemäß der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde muss für das Vorhaben neben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) aufgrund des kartierten Biotopes an der westlichen Hangkante (Gehölzstruktur) und des östlich unmittelbar angrenzenden FFH- und Vogelschutzgebietes auch eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung (VA) durchgeführt werden.

Es liegt ein Angebot für beide Prüfungen vom Büro für Natur und Ökologie Dr. Hermann Stickroth, Augsburg, vom 22.06.2016 über brutto 5.353,81 € vor. Aufgrund des Zeitdruckes (Brutphasen) wurden die Untersuchungen bereits in Auftrag gegeben. Die saP vom 22.07.2016 und die FFH-VA mit Dokumentation vom 28.07.2016 liegen bereits vor.

Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Stickroth war es erforderlich, im Bereich des Biotopes an der westlichen Hangkante (Gehölzstruktur) alle vorhandenen Bäume zu vermessen. Wichtig sind hier vor allem Bäume mit einem Stammdurchmesser von größer 30 cm (konkreter Standort und  Kronendurchmesser). Bei allen anderen Gehölzen reicht eine grobe zusammenhängende Abgrenzung zu den freien Flächen. Diese Arbeiten wurden beim Ingenieurbüro Buchner in Auftrag gegeben.


Beschluss:

 

Der Auftrag zur Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (VA) wird gem. dem Angebot vom 22.06.2016 nachträglich an das Büro für Natur und Ökologie Dr. Hermann Stickroth, Augsburg, zum Angebotspreis von 5.353,81 € brutto erteilt.

Die Vergabe der Vermessungsleistungen an das Ingenieurbüro Buchner (Abrechnung nach Aufwand) mit 60 €/Stunde wird genehmigt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen