beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Auf dem von der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Unterdießen erworbenen Grundstück mit der FlNr. 127/2 Gemarkung Unterdießen soll eine behindertengerechte Friedhofszufahrt errichtet und vor dem Friedhof Parkplätze errichtet werden. Die Restfläche des Grundstückes soll erschlossen und als Baufläche ausgewiesen werden.


Beschluss:

 

Für den Bereich nördlich der Kirche bis zur bestehenden Bebauung im Norden, zwischen der Straße „Kirchweg“ und der Waldfläche im Westen, der fast das komplette Grundstück FlNr. 127/2 Gemarkung Unterdießen umfasst, mit Ausnahme der Fläche des Kirchenparkplatzes westlich des Kirchweges, und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstücke FlNrn. 127/5, 127/7, 127/8, 127/3 und 127/13 jeweils Gemarkung Unterdießen

 

im Westen                   Grundstücke FlNr. 121, 137 und 138 jeweils Gemarkung Unterdießen (Waldflächen)

 

im Süden                     Grundstücke FlNrn. 136/1 (Kirche und Friedhof) und 127/11 jeweils Gemarkung Unterdießen

 

im Osten                      Grundstücke FlNrn. 13/18 (Straße „Kirchweg“), 127/11, 127 und 127/13 jeweils Gemarkung Unterdießen

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als WA (Allgemeines Wohngebiet) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.

 

Im Zuge des behindertengerechten Ausbaus der Friedhofszufahrt und der Errichtung von Parkplätzen am Friedhof wird die verbleibende Restfläche des Grundstückes erschlossen und Bauflächen ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt, da es sich hier um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Es wird durch den Bebauungsplan weder die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete).

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        10     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, München erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen