Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Bereich des BBPL Ortskern Leeder „Oberdorf Ost 1“. Es wurde am
08.06.2016 im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Nach
Überprüfung durch das Landratsamt wurde jedoch festgestellt, dass es in drei
Punkten von den Vorgaben des BBPL abweicht. Es wurde ein Antrag auf Befreiung
gestellt. Die Abweichungen sind:
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Höheneinstellung
laut BBPL max. 30 cm über Gelände, geplant ca. 50 cm (A-Festsetzungen 5.12)
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Zum Seitenverhältnis
ist vorgegeben: die Traufseite muss 1/3 länger sein als die Giebelseite.
Geplant wurde 11 x 12 m; unter Einhaltung des BBPL wäre erforderlich 11 x 14,67
m (A-Festsetzungen 5.4)
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Wandvorsprünge
sind nur ausnahmsweise zulässig, Baukörper sind mir einem rechteckigen
Grundriss zu entwickeln. Geplant ist ein Wandvorsprung für Garage und Balkon
(A-Festsetzungen 5.1 und 5.1.1)
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 31/2016; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz, auf dem Grundstück FlNr. 177; Gkg. Leeder, Hauptstraße 65; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen