Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „An der Römerkesselstraße“. Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 Bayerische Bauordnung verfahrensfrei. Lediglich die Dachform, Dachneigung weicht vom Bebauungsplan ab. Es ist ein Flachdach geplant, zulässig wäre jedoch nur ein Satteldach. Eine Befreiung hinsichtlich Dachform wurde im Baugebiet bereits anderweitig erteilt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 50/2016, Neubau einer Doppelgarage (Dachform), auf dem Grundstück FlNr. 543/4; Gkg. Asch, J.-Einslin-Str. 20; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen