beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Dem Gemeinderat liegt der Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes FlNr. 61/3 Gemarkung Seestall vom 20.06.2016 auf Änderung des Bebauungsplanes „Seestall Ortskern 1“ für dieses Grundstück vor: Änderung des Haustyps (von Bs in Cs), Verschiebung des Baufensters nach Nordosten sowie Verschmälerung der Grünfläche im Osten um 3 m.

 

Aus Sicht der Planerin Frau Winzinger ist es möglich, hier auch wahlweise den Haustyp Cs mit 2 Vollgeschossen (DN 18 – 25°, WH max. 5,75 m) zuzulassen, da die Firsthöhe des bisher zulässigen Haustyps Bs (I+D, DN 38 – 48°, WH max. 3,45 m) bei voller Ausnutzung der Dachneigung sogar höher ist als beim Haustyp Cs. Die gewünschte Lage des Gebäudes mit der Garage im Norden ist möglich. Der Zwischenbau ist städtebaulich eher schwierig, da dann die Nebengebäude nur einen Meter kürzer sind als das Haupthaus (12 m:11 m). Von den festgesetzten Bäumen sind nur noch ganz im Süden 4 Birken erhalten, bei dem anderen Grün handelt sich nur um Sträucher und Büsche. Somit wird der durchwurzelte Bereich dieser bestehenden Birken nicht durch das Bauvorhaben gefährdet.

 

Weiterhin wurde in Bezug auf die bestehende landwirtschaftlich Nutzung auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück FlNr. 61/1 Gemarkung Seestall eine Stellungnahme des LRA Landsberg – Untere Immissionsschutzbehörde – eingeholt. Es bestehen seitens des Immissionsschutzes keine Bedenken, da das Bauvorhaben nicht näher an das landwirtschaftliche Anwesen heranrückt als die bereits bestehende Wohnnutzung auf dem Grundstück FlNr. 61/1 Gemarkung Seestall und ein Mindestabstand von 30 m zwischen Stallgebäude und dem geplanten Wohngebäude verbleibt, der innerhalb eines Dorfgebietes in der Regel ausreicht.

 

Darüber hinaus sollte auf den Grundstücken mit den FlNrn. 58/2 und 58 Tfl., 61/1, 62/1, 63/5, 128/6, 167/3 sowie 168/3 jeweils Gemarkung Seestall ebenfalls wahlweise der Haustyp Cs zu dem bisher festgesetzte Haustyp Bs zugelassen werden. Aus Sicht der Planerin bestehen auch hier keine Bedenken.

 

Außerdem sollte analog der Ortskernbebauungsplänen in Asch und Leeder die Anzahl der höchstzulässigen Wohneinheiten erhöht werden (pro 200 m² Grundstücksfläche 1 WE), um hier ebenfalls eine Nachverdichtung mit mehr Wohnungen zu ermöglichen.

Dem Gemeinderat liegen folgende Unterlagen vor:

  • Berechnung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten mit 200 m² je WE, 250 m² je WE und 300 m² je WE mit der erforderlichen Anzahl der Stellplätze (für die Variante 1 WE pro 200 m² Grundstücksfläche) vom 05.10.2016,
  • Planausschnitt mit den eingetragenen zulässigen Wohneinheiten (für die Variante 1 WE pro 200 m² Grundstücksfläche) und den jeweils erforderlichen Stellplätzen vom 05.10.2016.

Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 22.05.2000 in Kraft getretene Bebauungsplan „Seestall Ortskern 1“ vom 25.11.1999 mit Begründung in der Fassung vom 29.03.1999 wird für den kompletten Geltungsbereich geändert.

 

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seestall Ortskern 1“ mit den Grundstücken FlNrn. 49, 49/1, 51, 51/1, 51/2., 51/3, 51/4, 52, 53, 55, 57/3, 58, 58/1, 58/2, 59, 61, 61/1, 61/2, 61/3, 61/4, 62, 62/1, 63/5, 63/6, 63/7 Tfl., 65/2 Tfl., 128/3, 128/6, 167/3 und 168/3 jeweils Gemarkung Seestall und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 45/28, 45/29 Tfl., 45/38, 45/39 Tfl. (Lechwiesenweg), 63/7 Tfl. (Mitterfeldweg), 129/4 und 168 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 65/14 Tfl. (Ortsstraße) und 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg) jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 65/4 und 128/2 jeweils Gemarkung Seestall (beide Edenthalstraße)

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 45/28, 63/7 Tfl. (Mitterfeldweg) und 132/2 jeweils Gemarkung Seestall

 

Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten gemessen an der Grundstücksgröße (pro 200 m² Grundstücksgröße 1 WE zulässig) unter Berücksichtigung der Stellplatzsituation im gesamten Geltungsbereich.

Zusätzlich soll für die Grundstücke mit den FlNrn. 58/2 und 58 Tfl., 61/1, 62/1, 63/5, 128/6, 167/3 sowie 168/3 jeweils Gemarkung Seestall zusätzlich zum festgesetzten Haustyp Bs wahlweise auch der Haustyp Cs zugelassen werden.

Weiterhin sollen für das Grundstück FlNr. 61/3 folgende weitere Änderungen vorgenommen werden:

  • Verschiebung des Baufensters entsprechend dem geplanten Bauvorhaben (Vergrößerung und Verschiebung nach Nordosten)
  • Verschmälerung der Grünfläche von 8 m auf 5 m

 

Durch diese Änderung soll einerseits eine Nachverdichtung im Ortskernbereich ermöglicht werden, um durch die Nutzung möglicher innerörtlicher Entwicklungspotentiale den Flächenverbrauch im Außenbereich zu verlangsamen und andererseits ein geplantes Bauvorhaben auf einem Grundstück ermöglicht werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        14     Stimmen

                                         dagegen:     0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an die Architektin Frau Winzinger, Schützenstraße 13, 86911 Dießen am Ammersee erteilt.

Dem Honorarvorschlag von Frau Winzinger vom 05.10.2016, die Bebauungsplanänderung analog der Änderungen der Ortskernbebauungspläne in Leeder und Asch nach den tatsächlich anfallenden Stunden mit einem Stundensatz von netto 100 € abzurechnen, wird zugestimmt. Hinzu kommt noch die Nebenkostenpauschale in Höhe von netto 250 €.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen