Sachvortrag:
Dem Gemeinderat liegt der Antrag des Grundstückseigentümers des
Grundstückes FlNr. 61/3 Gemarkung Seestall vom 20.06.2016 auf Änderung des
Bebauungsplanes „Seestall Ortskern 1“ für dieses Grundstück vor: Änderung
des Haustyps (von Bs in Cs), Verschiebung des Baufensters nach Nordosten sowie
Verschmälerung der Grünfläche im Osten um 3 m.
Aus Sicht der Planerin Frau Winzinger ist es möglich, hier auch
wahlweise den Haustyp Cs mit 2 Vollgeschossen (DN 18 – 25°, WH max. 5,75 m)
zuzulassen, da die Firsthöhe des bisher zulässigen Haustyps Bs (I+D, DN 38 – 48°,
WH max. 3,45 m) bei voller Ausnutzung der Dachneigung sogar höher ist als beim
Haustyp Cs. Die gewünschte Lage des Gebäudes mit der Garage im Norden ist
möglich. Der Zwischenbau ist städtebaulich eher schwierig, da dann die
Nebengebäude nur einen Meter kürzer sind als das Haupthaus (12 m:11 m). Von den
festgesetzten Bäumen sind nur noch ganz im Süden 4 Birken erhalten, bei dem
anderen Grün handelt sich nur um Sträucher und Büsche. Somit wird der
durchwurzelte Bereich dieser bestehenden Birken nicht durch das Bauvorhaben
gefährdet.
Weiterhin wurde in Bezug auf die bestehende landwirtschaftlich Nutzung
auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück FlNr. 61/1 Gemarkung Seestall eine
Stellungnahme des LRA Landsberg – Untere Immissionsschutzbehörde – eingeholt.
Es bestehen seitens des Immissionsschutzes keine Bedenken, da das Bauvorhaben
nicht näher an das landwirtschaftliche Anwesen heranrückt als die bereits
bestehende Wohnnutzung auf dem Grundstück FlNr. 61/1 Gemarkung Seestall und ein
Mindestabstand von 30 m zwischen Stallgebäude und dem geplanten Wohngebäude
verbleibt, der innerhalb eines Dorfgebietes in der Regel ausreicht.
Darüber hinaus sollte auf den Grundstücken mit den FlNrn. 58/2 und 58
Tfl., 61/1, 62/1, 63/5, 128/6, 167/3 sowie 168/3 jeweils Gemarkung Seestall
ebenfalls wahlweise der Haustyp Cs zu dem bisher festgesetzte Haustyp Bs
zugelassen werden. Aus Sicht der Planerin bestehen auch hier keine Bedenken.
Außerdem sollte analog der Ortskernbebauungsplänen in Asch und Leeder
die Anzahl der höchstzulässigen Wohneinheiten erhöht werden (pro 200 m²
Grundstücksfläche 1 WE), um hier ebenfalls eine Nachverdichtung mit mehr
Wohnungen zu ermöglichen.
Dem Gemeinderat liegen folgende Unterlagen vor:
- Berechnung der zulässigen Anzahl der
Wohneinheiten mit 200 m² je WE, 250 m² je WE und 300 m² je WE mit der
erforderlichen Anzahl der Stellplätze (für die Variante 1 WE pro 200 m²
Grundstücksfläche) vom 05.10.2016,
- Planausschnitt mit den eingetragenen
zulässigen Wohneinheiten (für die Variante 1 WE pro 200 m²
Grundstücksfläche) und den jeweils erforderlichen Stellplätzen vom
05.10.2016.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 22.05.2000 in Kraft getretene
Bebauungsplan „Seestall Ortskern 1“ vom 25.11.1999 mit Begründung in der
Fassung vom 29.03.1999 wird für den kompletten Geltungsbereich geändert.
Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Seestall Ortskern 1“ mit den Grundstücken FlNrn. 49, 49/1, 51,
51/1, 51/2., 51/3, 51/4, 52, 53, 55, 57/3, 58, 58/1, 58/2, 59, 61, 61/1, 61/2,
61/3, 61/4, 62, 62/1, 63/5, 63/6, 63/7 Tfl., 65/2 Tfl., 128/3, 128/6, 167/3 und
168/3 jeweils Gemarkung Seestall und wird wie folgt umgrenzt:
im Norden Grundstücke FlNrn. 45/28,
45/29 Tfl., 45/38, 45/39 Tfl. (Lechwiesenweg), 63/7 Tfl. (Mitterfeldweg), 129/4
und 168 jeweils Gemarkung Seestall
im Westen Grundstücke FlNrn. 65/14 Tfl.
(Ortsstraße) und 65/2 Tfl. (Kalkbrennerweg) jeweils Gemarkung Seestall
im Süden Grundstücke FlNrn. 65/4 und
128/2 jeweils Gemarkung Seestall (beide Edenthalstraße)
im Osten Grundstücke FlNrn. 45/28,
63/7 Tfl. (Mitterfeldweg) und 132/2 jeweils Gemarkung Seestall
Die Änderung umfasst die Erhöhung der zulässigen Anzahl der
Wohneinheiten gemessen an der Grundstücksgröße (pro 200 m² Grundstücksgröße 1
WE zulässig) unter Berücksichtigung der Stellplatzsituation im gesamten
Geltungsbereich.
Zusätzlich soll für die Grundstücke mit den FlNrn. 58/2 und 58 Tfl., 61/1, 62/1, 63/5, 128/6,
167/3 sowie 168/3 jeweils Gemarkung Seestall zusätzlich zum festgesetzten Haustyp Bs
wahlweise auch der Haustyp Cs zugelassen werden.
Weiterhin sollen für das Grundstück FlNr. 61/3 folgende weitere
Änderungen vorgenommen werden:
- Verschiebung des Baufensters entsprechend dem geplanten Bauvorhaben
(Vergrößerung und Verschiebung nach Nordosten)
- Verschmälerung der Grünfläche von 8 m auf 5 m
Durch diese Änderung soll einerseits eine Nachverdichtung im
Ortskernbereich ermöglicht werden, um durch die Nutzung möglicher
innerörtlicher Entwicklungspotentiale den Flächenverbrauch im Außenbereich zu
verlangsamen und andererseits ein geplantes Bauvorhaben auf einem Grundstück
ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an die Architektin Frau Winzinger,
Schützenstraße 13, 86911 Dießen am Ammersee erteilt.
Dem Honorarvorschlag von Frau Winzinger vom 05.10.2016, die
Bebauungsplanänderung analog der Änderungen der Ortskernbebauungspläne in
Leeder und Asch nach den tatsächlich anfallenden Stunden mit einem Stundensatz
von netto 100 € abzurechnen, wird zugestimmt. Hinzu kommt noch die
Nebenkostenpauschale in Höhe von netto 250 €.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen