beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Nach Angabe des Bauherren wurde das Vorhaben mit dem Landratsamt vorbesprochen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Stauraum vor der Garage (5 m aus der Stellplatzsatzung Fuchstal) eingehalten wird. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 052/2016; Bau von einem Carport (zwei Stellplätze), auf dem Grundstück FlNr. 543/3; Gemarkung Seestall, Römerkessel 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Stauraum vor der Garagen (5m aus der Stellplatzsatzung Fuchstal) eingehalten wird.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen