beschlossen

Ja: 14, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Gewerbegebiet am Bahnhof“. Der Bau einer Betriebsleiterwohnung ist nach BBPL ausnahmsweise zulässig. Ein Antrag auf Ausnahme liegt dem Bauantrag bei. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen