Sachvortrag:
Widmung von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen im
Gemeindebereich; Straße "Sonnengarten" FlNr. 204/0 Gemarkung Asch
Sachvortrag:
In Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Sonnengarten
Die im beiliegenden
Lageplan gekennzeichnete Straße „Sonnengarten“ (FlNr. 204/0 Gemarkung Asch) ist
im Bebauungsplan Asch „Stockstraße“ im Bereich des BA II als öffentliche Straße
festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer
Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche
Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße
„Sonnengarten“ bestehend aus FlNr. 204/0 Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6
Abs. 1 i.V.
mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 205/0 Gemarkung Asch
(Stockstraße)
Endpunkt: FlNr. 204/1 Gemarkung Asch
(Sonnenfeld)
Länge: 0,188 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan
wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen