beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Widmung von Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen im Gemeindebereich; Straße "Sonnengarten" FlNr. 204/0 Gemarkung Asch

 

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Sonnengarten

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Sonnengarten“ (FlNr. 204/0 Gemarkung Asch) ist im Bebauungsplan Asch „Stockstraße“ im Bereich des BA II als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Sonnengarten“ bestehend aus FlNr. 204/0 Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6

Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 205/0 Gemarkung Asch (Stockstraße)

Endpunkt:                   FlNr. 204/1 Gemarkung Asch (Sonnenfeld)

Länge:                         0,188 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen