beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den §7 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) wonach der Erschließungsbeitrag unter anderem für den Grunderwerb, die Herstellung der Fahrbahn, die Entwässerungseinrichtung und die Beleuchtungseinrichtung im Rahmen der Kostenspaltung gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden kann, sobald die Maßnahme deren Aufwand durch den Teilbetrag gedeckt werden soll abgeschlossen worden ist.

Da im Amselweg die Beleuchtungseinrichtung noch nicht nach den Regeln der Technik hergestellt ist, werden vorerst der Grunderwerb, die Fahrbahnherstellung und die Entwässerungseinrichtung der Straße im Wege der Kostenspaltung erhoben. Die Straßenbeleuchtung wird sobald sie den Regeln der Technik hergestellt wurde, im Rahmen der Kostenspaltung abgerechnet.


Beschluss:

 

Für den Amselweg wird der Erschließungsbeitrag gem. EBS für den Grunderwerb, die Fahrbahnherstellung und die Entwässerungseinrichtung der Straße im Wege der Kostenspaltung (§7 EBS) abgerechnet.

Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls nach Kostenspaltung abgerechnet, sobald diese den Regeln der Technik entsprechend hergestellt wurde.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen