beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung der 62. Sitzung vom 17.11.2016 TOP I.2 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 08.11.2016 (mit Änderung der Grünfläche) die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen