Sachvortrag:
Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Schulverbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der stellvertretende Schulverbandsvorsitzende verweist auf die E-Mail von Bürgermeister Karg vom 25.11.2016.
Beschluss:
Der Schulverbandsvorsitzende der Verbandsversammlung erhält ab 01.01.2017 für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Verbandsversammlung und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 350,00 €.
Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Vorsitzenden mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(persönliche
Beteiligung SVV Krötz)