beschlossen

Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Aufgrund persönlicher Beteiligung nimmt der Schulverbandsvorsitzende an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der stellvertretende Schulverbandsvorsitzende verweist auf die E-Mail von Bürgermeister Karg vom 25.11.2016.


Beschluss:

 

Der Schulverbandsvorsitzende der Verbandsversammlung erhält ab 01.01.2017 für seine Tätigkeit als Vorsitzender der Verbandsversammlung und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 350,00 €.

 

Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Vorsitzenden mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                                         (persönliche Beteiligung SVV Krötz)