Sachvortrag:
Der Schulverbandsvorsitzende verweist auf die E-Mail von Bürgermeister Karg vom 25.11.2016
Beschluss:
Der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden erhält ab 01.01.2017 neben seiner Entschädigung als Mitglied der Verbandsversammlung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 350,00 €.
Wenn die Grundgehälter der Beamten in den Besoldungsgruppen A und B (Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz) einheitlich geändert werden, ist auch die Entschädigung des Stellvertreters mit dem gleichen Vom Hundert Satz anzuheben.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(persönliche
Beteiligung SVM Kargz)