beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Schulverbände zum 01.08.2016 ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die Haushaltsansätze werden der Verbandsversammlung erläutert.


Beschluss:

N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech ) für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 68 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

           

 

 

 

 

Gegenüber bisher

Euro

Auf nunmehr Euro verändert

a)  im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen

    die Ausgaben

 

263.700

263.700

 

 

708.800

708.800

 

972.500

972.500

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  die Ansätze im  Vermögenshaushalt  bleiben unverändert

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 745.700,00 festgesetzt.

 

 

1.    Verwaltungsumlage

 

1.1  Verwaltungsumlage vom 01.01.2016 bis 31.07.2016

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2016 wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 134 Verbandsschüler festgesetzt.

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.07.2016 auf 281.166,67 € festgesetzt.

 

Die Schulverbandsumlage beträgt damit 2.098,26 €/Schüler.

 

Die Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde wird wie folgt festgesetzt:                      

 

 

Schüler

Verwaltungsumlage

01-07/2016

Denklingen

56

 

117.502,56 €

Fuchstal

62

 

130.092,12 €

Unterdießen

16

 

33.572,16 €

 

 

 

 

Summe

134

 

281.166,67 €

 

 

1.2  Verwaltungsumlage vom 01.08.2016 bis 31.12.2016

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 wir die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober auf 325 Schüler festgesetzt.

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für den Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.12.2016 auf 464.533,33 € festgesetzt.

 

Die Schulverbandsumlage beträgt damit 1.429,33 €/Schüler.

 

Die Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde wird wie folgt festgesetzt:                      

 

 

 

Schüler

 

Verwaltungsumlage

08-12/2016

Apfeldorf

 

22

 

31.445,33 €

Denklingen

 

61

 

87.189,33 €

Fuchstal

 

65

 

92.906,67 €

Kinsau

 

24

 

34.304,00 €

Reichling

 

51

 

72.896,00 €

Rott

 

29

 

41.450,67 €

Unterdießen

 

18

 

25.728,00 €

Thaining

 

14

 

20.010,67 €

Vilgertshofen

 

41

 

58.602,67 €

 

 

 

 

Summe

 

325

 

464.533,33 €

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2016 zur Zahlung fällig.

 

 

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Fuchstal, den, xx.11.2016

 

SCHULVERBAND FUCHSTAL

                                                (Siegel)

 

 

 

Schulverbandsvorsitzender


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen