Sachvortrag:
Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Schulverbände zum 01.08.2016 ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die Haushaltsansätze werden der Verbandsversammlung erläutert.
Beschluss:
N a c h t r a g s h
a u s h a l t s s a t z u n g
des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech ) für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 68 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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Gegenüber bisher Euro |
Auf nunmehr Euro verändert |
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben |
263.700 263.700 |
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708.800 708.800 |
972.500 972.500 |
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b) die Ansätze im Vermögenshaushalt bleiben unverändert
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 745.700,00 festgesetzt.
1.
Verwaltungsumlage
1.1 Verwaltungsumlage
vom 01.01.2016 bis 31.07.2016
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2016 wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2015 auf 134 Verbandsschüler festgesetzt.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.07.2016 auf 281.166,67 € festgesetzt.
Die Schulverbandsumlage beträgt damit 2.098,26 €/Schüler.
Die Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde wird wie folgt festgesetzt:
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Schüler |
Verwaltungsumlage 01-07/2016 |
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Denklingen |
56 |
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117.502,56 € |
Fuchstal |
62 |
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130.092,12 € |
Unterdießen |
16 |
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33.572,16 € |
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Summe |
134 |
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281.166,67 € |
1.2 Verwaltungsumlage
vom 01.08.2016 bis 31.12.2016
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 wir die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober auf 325 Schüler festgesetzt.
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für den Zeitraum vom 01.08.2016 bis 31.12.2016 auf 464.533,33 € festgesetzt.
Die Schulverbandsumlage beträgt damit 1.429,33 €/Schüler.
Die Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde wird wie folgt festgesetzt:
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Schüler |
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Verwaltungsumlage 08-12/2016 |
Apfeldorf |
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22 |
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31.445,33 € |
Denklingen |
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61 |
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87.189,33 € |
Fuchstal |
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65 |
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92.906,67 € |
Kinsau |
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24 |
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34.304,00 € |
Reichling |
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51 |
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72.896,00 € |
Rott |
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29 |
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41.450,67 € |
Unterdießen |
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18 |
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25.728,00 € |
Thaining |
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14 |
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20.010,67 € |
Vilgertshofen |
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41 |
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58.602,67 € |
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Summe |
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325 |
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464.533,33 € |
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2016 zur Zahlung fällig.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Fuchstal, den, xx.11.2016
SCHULVERBAND FUCHSTAL
(Siegel)
Schulverbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen