beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsvorsitzende informiert über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht insbesondere hinsichtlich § 2b des Umsatzsteuergesetzes.

 

Der BayGT empfiehlt die Abgabe der Optionserklärung. (vgl. RS 17-10/2016 BayGT im RIS).


Beschluss:

 

Der Schulverband Fuchstal erklärt vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhing §2 Abs. 3 UmStG in der am 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen