Sachvortrag:
Der Schulverbandsvorsitzende informiert über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht insbesondere hinsichtlich § 2b des Umsatzsteuergesetzes.
Der BayGT empfiehlt die Abgabe der Optionserklärung. (vgl. RS 17-10/2016 BayGT im RIS).
Beschluss:
Der Schulverband Fuchstal erklärt vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhing §2 Abs. 3 UmStG in der am 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen