beschlossen

Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Absicht des Maibaumvereins auf dem Grundstück FlNr. 130/10 Gemarkung Unterdießen einen Gerätestadel zu errichten. Ein Bauantrag liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die Gemeinde beabsichtigt unter Umständen selbst als Bauherr aufzutreten und den Stadel hinterher an den Maibaumverein zu überlassen.

Rücksprache mit dem Bauordnungsamt hat ergeben, dass das Bauvorhaben auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch genehmigungsfähig ist (Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist).


Beschluss:

 

Die Gemeinde Unterdießen stellt als Grundstückseigentümerin das Grundstück zur Verfügung und wird den Bauantrag bei den zuständigen Behörden stellen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (persönliche Beteiligung GRM Höpfl)