beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

Zur BV 04/2016; Wohnraumerweiterung des bestehenden Wohngebäudes, auf dem Grundstück FlNr. 620; Gkg. Seestall, Lechmühlen 11; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen