beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert anhand der graphischen Darstellung, welche den Räten im RIS zur Verfügung wurde, über die geplanten Straßenbauarbeiten am Rainweg. Von der FlNr. 57 bis zur FlNr. 375 ca. Mitte, liegt eine Ausbaubeitragsmaßnahme vor. Ab der FlNr. 375 Mitte Richtung Nord-Osten liegt eine Erstmalige Herstellung nach EBS vor.

 

Eine Abschnittsbildung ist auf Grund der vorliegenden Planung und der geänderten Verkehrsführung nicht erforderlich, da der Rainweg ab Einmündung bei FlNr. 57/2 Richtung Nord-Osten nunmehr eine selbstständige Erschließungseinheit darstellt.

 

Nach §7 der Ausbaubeitragssatzung ist der Rainweg als Anliegerstraße nach Nr. 1.1 einzustufen, d. h. die Eigenbeteiligung der Gemeinde an den Kosten beträgt 20%.

 

Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass die ausführende Firma die Kosten nach Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung aufteilt.


Beschluss:

 

Der Rainweg ist wie in der Planung dargestellt nach ABS bzw. EBS auszubauen bzw. erstmalig herzustellen. Es ist eine Anliegerversammlung abzuhalten.

 

Die Abrechnung der Ausbaubeitragsmaßnahme erfolgt gem. §7 Abs. 2 Nr. 1.1 der ABS als Anliegerstraße.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen