beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.11.2016 wonach der BayVGH festgestellt hat, dass das Landratsamt München zu Recht beanstandet das der Gemeinderat Hohenbrunn die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen hat. In der Quintessenz geht das Gericht davon aus, dass den Gemeinden gerade wegen des haushaltsrechtlichen Nachrangs der Steuereinnahmen hinter den Beitragseinnahmen in aller Regel der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verwehrt sein dürfte.

 

Der Bayerische Gesetzgeber hat noch vor Erlass dieses Urteils auf die Teilweise heftigen Proteste reagiert und neben den bereits langjährig eingeführten einmaligen Beiträgen nach KAG auch die rechtliche Grundlage für die Erhebung von sog. wiederkehrenden Beiträgen geschaffen.

 

Der Bayerische Städtetag befürchtet bei der Einführung wiederkehrender Beiträgen erhebliche rechtliche Probleme, etwa bei der Bildung von Abrechnungseinheiten bei der Ermittlung und Bewertung der zum wiederkehrenden Beitrag heranzuziehender Anlieger. Auf diese Problematik wurde in vielen Gesprächen und Schreiben hingewiesen, dennoch hat der Gesetzgeber diese Option eröffnet.

 

Aufgrund der im Gemeindegebiet Fuchstal bereits seit Jahrzehnten praktizierten Abrechnung „einmaliger Beiträge“ stellt sich die Frage wie bei eventueller Einführung der wiederkehrenden Beiträge eine Bewertung bereits abgerechneter Straßen erfolgen soll. Neben den Bay. Städtetag empfiehlt auch der Bay. Gemeindetag bei dieser Konstellation explizit bei der bisherigen Verwaltungspraxis zu bleiben. Mehrere Berechnungsbeispiele des Gemeindetags haben zudem ergeben, dass der einzelne Anlieger im Endeffekt immer die ungefähr gleiche Summe, bei Erhebung wiederkehrender Beiträge lediglich verteilt auf mehrere Jahre, zu erbringen hat.

Zudem ist eine Rechtsprechung zu diesem Thema noch nicht vorhanden. Die Gemeinde Fuchstal würde hier absolutes Neuland betreten, was mit erheblichem Verwaltungsaufwand (intern und extern) verbunden wäre (dieser Mehraufwand ist nicht umlagefähig).

 

Auf die Möglichkeit von Verrentung von Beiträgen wird hingewiesen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Fuchstal hält an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der bisherigen Form fest. Die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen wird nicht befürwortet.

 

Die Verrentung von Beiträgen wird auch in Fuchstal gewährt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen