Sachvortrag:
Das Vorhaben wurde bereits auf der GRS vom 22.03.2016; TOP 4 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde von der Klärung der Privilegierung abhängig gemacht. Ein entsprechendes Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegt nun vor. Die Privilegierung wird darin bestätigt.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 05/2016, Neubau eines Nebengebäudes zur Lagerung/Trocknung von Hackschnitzel, auf dem Grundstück FlNr. 142/11 Gemarkung Unterdießen, Schloßberg, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen