Sachvortrag:
Der
Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom
Bebauungsplan Asch „An der Römerkesselstraße“ (es geht um eine Abgrabung).
Das Vorhaben ist nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz verfahrensfrei, verstößt jedoch gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes (8.8 Abgrabungen sind unzulässig).
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 04/2017, Tektur zum Neubau des Wohnhauses und Garagen, hier Abgrabung, auf dem Grundstück FlNr. 204/4; Gkg. Asch, Sonnenfeld 32; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen