beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Ein entsprechender Vorbescheid der unteren Baubehörde liegt vor (V-334-2016-2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen