beschlossen

Ja: 13, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL „Nahversorgungszentrum Bahnhofstr.“. Nach stichprobenartiger Prüfung wurden keine Abweichungen vom BBPL festgestellt. Der Antrag kann jedoch nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, weil es sich um einen Sonderbau handelt (BayBO Art. 58 Abs. 1).



Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen