beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des BBPL Asch „Grundstück John“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:

 

Festsetzung, überbaubare Grundfläche je Doppelhaushälfte 80 m², geplant 89,45 m². Diese Überschreitung kommt durch die Technikräume im Norden des Gebäudes zustande.



Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen