beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des zukünftigen BBPL „Kreuzstraße Süd BA II“ weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des BBPL ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichung ist:

 

Überschreitung der Grundfläche um 15 m ² zulässig, Überschreitung geplant 20 m².

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 11/2017; Neubau eines 4-Familienhauses Haus 2; Kreuzstraße BA II, Grundstück Nr. 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen