Sachvortrag:
Um einerseits ein Wachstum zu gewährleisten, welches die bisherigen Strukturen nicht überfordert und zum anderen eine bessere Vernetzung der freien Landschaftsteile zu ermöglichen, soll der Umgriff der Planung reduziert werden.
Beschluss:
Der Umgriff der Planung soll auf den südlichen Teil der ursprünglich überplanten Fläche reduziert werden. Somit können ca. 14 großzügige Baugrundstücke realisiert werden. Der nördliche Teil des ursprünglichen Änderungsbereichs soll als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleiben, die im Vorentwurf noch vorgesehene Darstellung als Grünflächen soll aufgegeben werden.
Somit wird der Aufstellungsbeschluss neu gefasst:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen
in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam am 30.08.2001) wird für den Bereich
westlich und östlich der Straße „Am Lech“ in Dornstetten wie folgt geändert:
Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den
FlNrn. 19 Teilfläche, 21/5 Teilfläche, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8
Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17
Teilfläche, 21/18 Teilfläche, 21/24 Teilfläche, 21/25 und 21/26 jeweils
Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 21/5 Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/17 Teilfläche,
21/18 Teilfläche und 21/27 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Westen Grundstücke
FlNrn. 19 Teilfläche, 19/3, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8 Teilfläche,
21/9 Teilfläche jeweils Gemarkung Dornstetten
im Süden Grundstücke
FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 20 und 21/1 und 21/24 Teilfläche jeweils
Gemarkung Dornstetten
im Osten Grundstücke
FlNrn. 20, 21 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten
wird die bisher als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellte Fläche als „Wohnbaufläche (W)“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
BauNVO) dargestellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen