beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Um einerseits ein Wachstum zu gewährleisten, welches die bisherigen Strukturen nicht überfordert und zum anderen eine bessere Vernetzung der freien Landschaftsteile zu ermöglichen, soll der Umgriff der Planung reduziert werden.


Beschluss:

 

Der Umgriff der Planung soll auf den südlichen Teil der ursprünglich überplanten Fläche reduziert werden. Somit können ca. 14 großzügige Baugrundstücke realisiert werden. Der nördliche Teil des ursprünglichen Änderungsbereichs soll als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleiben, die im Vorentwurf noch vorgesehene Darstellung als Grünflächen soll aufgegeben werden.

 

Somit wird der Aufstellungsbeschluss neu gefasst:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam am 30.08.2001) wird für den Bereich westlich und östlich der Straße „Am Lech“ in Dornstetten wie folgt geändert:

 

Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den FlNrn. 19 Teilfläche, 21/5 Teilfläche, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8 Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17 Teilfläche, 21/18 Teilfläche, 21/24 Teilfläche, 21/25 und 21/26 jeweils Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 21/5 Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/17 Teilfläche, 21/18 Teilfläche und 21/27 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 19 Teilfläche, 19/3, 21/6 Teilfläche, 21/7 Teilfläche, 21/8 Teilfläche, 21/9 Teilfläche jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 20 und 21/1 und 21/24 Teilfläche jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 20, 21 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

wird die bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche als „Wohnbaufläche (W)“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) dargestellt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen