beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Um einerseits ein Wachstum zu gewährleisten, welches die bisherigen Strukturen nicht überfordert und zum anderen eine bessere Vernetzung der freien Landschaftsteile zu ermöglichen, soll der Umgriff der Planung reduziert werden.


Beschluss:

 

Der Umgriff der Planung soll auf den südlichen Teil der ursprünglich überplanten Fläche reduziert werden. Somit können 14 großzügige Baugrundstücke realisiert werden. Der nördliche Teil des ursprünglichen Änderungsbereichs soll als Fläche für die Landwirtschaft bestehen bleiben, die im Vorentwurf noch festgesetzte Darstellung als Grünflächen soll aufgeben werden.

 

Somit wird der Aufstellungsbeschluss neu gefasst:

 

Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den FlNrn. 19, 21/5 Teilfläche, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/14, 21/15, 21/16, 21/17 Teilfläche, 21/18 Teilfläche, 21/24 Teilfläche, 21/25 und 21/26 jeweils Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 21/5 Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/17 Teilfläche, 21/18 Teilfläche und 21/27 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 17, 18 und 19/3 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 19/3, 20, 21/1 und 21/24 Teilfläche jeweils Gemarkung Dornstetten

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 20, 21 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt. Im westlichen Bereich wird das bestehende Biotop als öffentliche Grünfläche festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen