Sachvortrag:
Um einerseits ein Wachstum zu gewährleisten, welches die bisherigen Strukturen nicht überfordert und zum anderen eine bessere Vernetzung der freien Landschaftsteile zu ermöglichen, soll der Umgriff der Planung reduziert werden.
Beschluss:
Der Umgriff der Planung soll auf den südlichen Teil der ursprünglich überplanten Fläche reduziert werden. Somit können 14 großzügige Baugrundstücke realisiert werden. Der nördliche Teil des ursprünglichen Änderungsbereichs soll als Fläche für die Landwirtschaft bestehen bleiben, die im Vorentwurf noch festgesetzte Darstellung als Grünflächen soll aufgeben werden.
Somit wird der Aufstellungsbeschluss neu gefasst:
Für das Gebiet, das die Grundstücke mit den
FlNrn. 19, 21/5 Teilfläche, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche,
21/14, 21/15, 21/16, 21/17 Teilfläche, 21/18 Teilfläche, 21/24 Teilfläche,
21/25 und 21/26 jeweils Gemarkung Dornstetten umfasst und wie folgt umgrenzt
wird
im Norden Grundstücke
FlNrn. 21/5 Teilfläche, 21/9 Teilfläche, 21/13 Teilfläche, 21/17 Teilfläche,
21/18 Teilfläche und 21/27 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Westen Grundstücke
FlNrn. 17, 18 und 19/3 jeweils Gemarkung Dornstetten
im Süden Grundstücke
FlNrn. 6/2 (St.-Gangwolf-Straße), 19/3, 20, 21/1 und 21/24 Teilfläche jeweils
Gemarkung Dornstetten
im Osten Grundstücke
FlNrn. 20, 21 und 43/6 jeweils Gemarkung Dornstetten
wird ein qualifizierter Bebauungsplan im
Sinne des § 30 BauGB aufgestellt.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen
werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) festgesetzt.
Im westlichen Bereich wird das bestehende Biotop als öffentliche Grünfläche
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen