beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben wurde vom Bürgermeister mit dem Landratsamt vorbesprochen. Im derzeitigen Bestand sind zwei Wohnungen vorhanden, mit dem Ausbau wird eine dritte Wohnung geschaffen.


Beschluss:

 

Zum BA 07/2017; Ausbau eines Dachgeschosses von bestehender Betriebsleiterwohnung, auf dem Grundstück FlNr. 3007; Gemarkung Leeder, Engratshofen 6; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass der Bauherr die Notwendigkeit einer dritten Betriebsleiterwohnung nachweisen kann.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen