Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Bereich des BBPL Leeder „Ortsausgang Leeder Nord“. Es hält, nach
stichprobenartiger Prüfung, die Vorgaben des BBPL ein.
Auf Grund der
Größenordnung des Bauvorhabens soll der Bauantrag trotzdem in der Gemeinderatssitzung
behandelt werden.
Die Planung
der Stellplätze widerspricht der Stellplatzsatzung Fuchstal § 4 Abs. 2.
Hier steht:
„Anlagen für Stellplätze sind einzugrünen. Stellplatzanlagen sind durch Bäume
zu gliedern. Je 3 Stellplätze sind mit einem ortstypischen, standortgerechten
Baum zu gliedern“.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 18/2017; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen und Tiefgarage, auf dem Grundstück FlNr. 554/42; Gkg. Leeder, Hauptstraße 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Stellplatzgestaltung den Vorgaben der Stellplatzsatzung angepasst wird.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen