beschlossen

Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 19/2017; Veranstaltungszelt für saisonale Nutzung (jeweils 6 Monate pro Kalenderjahr), auf dem Grundstück FlNr. 541, Gemarkung Seestall, Römerkessel 1, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Wolffhardt)