beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Hungerbach wird im Bereich des Grundstücks FlNr. 172 Gemarkung Seestall, von Herrn Nehrenheim, besichtigt. Der Hungerbach führt kein Wasser. Herr Ringler erläutert, dass der Hungerbach nicht ursächlich für den Grundwasserstand allgemein in Seestall ist. Nachdem der Lech ca. 8 m tiefer liegt als der Grundwasserstand in Seestall, könnte man den Hungerbach tiefer ausgraben und es würde sich nichts verändern. Herr Ringler legt nochmals dar, dass eine Tieferlegung des Hungerbaches nicht im Zusammenhang mit dem Grundwasser in Seestall zu sehen ist. Dies hat auch das Gutachten von Wittke & Wilke von 1999 dargelegt. Herr Ringler befürwortet ein regelmäßiges aus mähen des Hungerbaches, das Mähgut sollte dabei am

Südostuferbereich abgelegt werden.


Beschluss:

 

Auf weiteres Abgraben wird verzichtet. Der Hungerbach wird nach Bedarf ausgemäht. Die Mäharbeiten beginnen Innerorts beim Grundstück Steber/Gerum und enden am ersten Durchlass ortsauswärts. Die Anlieger, von deren Grundstücken aus Büsche in den Bach wachsen werden angeschrieben, den Bachlauf von Verbuschung frei zu machen und zu halten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen