Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gebäudes E+1+D auf dem Grundstück FlNr. 121 wurde von der unteren Baubehörde positiv beschieden (unter Erhaltung von HsNr. 9 auf FlNr. 122; siehe Lageplan). Der vorliegende Antrag plant den Abbruch von HsNr. 9 und die Errichtung eines größeren Gebäudes (E+1+D) auf FlNr. 121 und 122. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zur BV 01/2017; Bau eines Einfamilienhauses (E+1+D), auf dem Grundstück FlNr. 121 und 122; Gemarkung Unterdießen, Schlossberg 9; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 11 Stimmen
(der Antrag wurde
abgelehnt)