abgelehnt

Ja: 0, Nein: 11

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gebäudes E+1+D auf dem Grundstück FlNr. 121 wurde von der unteren Baubehörde positiv beschieden (unter Erhaltung von HsNr. 9 auf FlNr. 122; siehe Lageplan). Der vorliegende Antrag plant den Abbruch von HsNr. 9 und die Errichtung eines größeren Gebäudes (E+1+D) auf FlNr. 121 und 122. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zur BV 01/2017; Bau eines Einfamilienhauses (E+1+D), auf dem Grundstück FlNr. 121 und 122; Gemarkung Unterdießen, Schlossberg 9; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    11         Stimmen

                                             (der Antrag wurde abgelehnt)