Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Für das Vorhaben liegt bereits ein Vorbescheid der unteren Baubehörde vor.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 02/2017; Errichtung eines Zweifamilienhauses, auf dem Grundstück FlNr. 5/1; Gemarkung Dornstetten, St.-Gangwolf-Str. 3 ½ und 5 ½ ; wird das Eivernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen