abgelehnt

Ja: 1, Nein: 13

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Römerkesselstraße“ vom 14.03.2017 von Ralf und Marlene Klein.

 

Es handelt sich hier um eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.4 „Der Vorgartenbereich ist von der Straßenbegrenzungslinie bis zur Vorderkante des Wohngebäudes von Nebengebäuden frei zu halten, mindestens jedoch 5m“.

Wie auch um die Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.5 „Pro Baugrundstück ist nur ein Nebengebäude ….. zulässig“

 

Die Bauwerber möchten ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 13,86 m² (3,3 mx4,2 m) direkt an der Straße situieren. Durch den Eingriff in den Vorgartenbereich werden die Grundzüge der Planung beeinträchtigt. Es wäre eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig.

 

Sowohl der maßgebliche Auszug aus dem Bebauungsplan, als auch der Antrag auf isolierte Befreiung wurden dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag auf isolierte Befreiung von Ralf und Marlene Klein, die Abweichungen zum Bebauungsplan „An der Römerkesselstraße“, betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         1           Stimmen

                                             dagegen:    13         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)