abgelehnt

Ja: 0, Nein: 14

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die formlose Anfrage vom 20.02.2017 zu Abweichungen vom Bebauungsplan „Kreuzstraße Süd BA II“ von Silke und Johannes Hitzelberger.

 

Der Bebauungsplan ist seit ca. einer Woche rechtskräftig.

 

Es handelt sich hier um eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.2.3 „Dachaufbauten sind nur zulässig bei Dachneigungen über 35° und die Breite von Dachaufbauten darf in Summe aller Aufbauten im Verhältnis zur Gebäudelänge 1/3 nicht überschreiten“.

 

Sowohl der maßgebliche Auszug aus dem Bebauungsplan, als auch die formlose Anfrage wurden dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage von Silke und Johannes Hitzelberger, die Abweichungen zum Bebauungsplan „Kreuzstraße Süd BA II“, betreffend, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt. Eventuelle Kosten sind von den Antragsstellern zu tragen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                             (der Antrag ist somit abgelehnt)